Wahl der richtigen Tierbetreuung

Wahl der richtigen Tierbetreuung

Wahl der richtigen Tierbetreuung

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden. Das Urlaubsziel ist zu weit entfernt. Der Flug ist unumgänglich und das Hotel verbietet Tiere. Nun stellt sich für viele Hundebesitzer die bange Frage: Wer übernimmt meinen kleinen Wuffi? Welche Tierbetreuung soll ich wählen?

 

Möglichkeiten der Tierbetreuung

Bei der Suche nach einem geeigneten Hundesitter stehen prinzipiell zwei Gruppen zur Wahl: unbezahlte Nachbarschaftshilfe unter Freunden und Bekannten oder die bezahlte professionelle Dienstleistung durch spezielle Einrichtungen.

Hundepension

Ein Hundehotel oder eine Hundepension wird meist für längere Aufenthalte bevorzugt, da die Einrichtungen genau auf die Bedürfnisse der kleinen Vierbeiner spezialisiert sind. Die Standards der Unterbringung variieren bei den Aufenthalts- und Schlafstellen von Zwingeraufenthalt bis luxuriösen Einzelzimmern. Sie werden stets nach den Besonderheiten des Hundes abgestimmt. Bei Unsicherheiten ist ein persönlicher Besuch der gewählten Einrichtung immer noch der beste Weg.

Hundetagesstätte

Hundetagesstätten findet man zunehmend in Randgebieten von Großstädten. Sie arbeiten in ähnlicher Weise wie die Kindertagesstätten, sodass der Vierbeiner morgens abgegeben und abends wieder abgeholt werden kann. Nicht nur für Berufstätige ist diese Betreuungsform eine ideale Lösung, die Hundetagestätten stehen auch für eine kurzzeitige Unterbringung des vierbeinigen Lieblings zur Verfügung. Oft befinden sich die Tagesstätten auf einem großen Gelände mit Hundehütten und Unterständen, der viel Platz zum Toben bietet. Innerhalb der rudelähnlichen Gruppenhaltung findet Ihr Liebling sicherlich schnell tolle tierische Spielgefährten.

Tierpension im Tierheim

Eine Tierpension im Tierheim dient nicht nur zur Notaufnahme von ausgesetzten oder misshandelten Tieren. Sie ist auch Anlaufstelle für Kurzzeitbetreuung bei Haustieren in Notfällen (z. B. bei plötzlichen Krankenhausaufenthalten). Neben Katzen und Hunden zählen oft auch Vögel, Hamster, Kaninchen oder Reptilien zu den Bewohnern des Hauses, die von einem qualifizierten Pflegeteam versorgt werden. Falls kein Hundesitter und Platz in anderen Einrichtungen zur Verfügung steht, ist dies somit ein guter Grund für eine Unterbringung. Diese Dienstleistung ist zuzüglich einer geringen Pflegepauschale pro Tag und Tier als günstige Variante anzusehen. Obwohl diese freien Plätze aus Kapazitätsgründen beschränkt sind, helfen viele Tierheime spontan aus.

Checkliste Tierpensionen und Hotels

  • Neben dem normalen Hundegeruch sollten die Räume keine streng muffige Luft bieten. Das ist Hinweis auf mangelnde Hygiene.
  • Lassen Sie sich das Futter zeigen! Eine hochwertige Ernährung ist besonders wichtig.
  • Manche Häuser erlauben eigenes Futter zur Eingewöhnung.
  • Lassen Sie sich den Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes zeigen. Das Führen eines Hundehotels oder einer Hundepension ist nur mit diesem Nachweis erlaubt.
  • Achten Sie auf die schon untergebrachten Vierbeiner. Wirken sie entspannt und spielen miteinander, ist alles im grünen Bereich.
  • Vielleicht treffen Sie auf andere Hundehalter. Ein Erfahrungsaustausch bringt Sie weiter.
  • In einem schriftlichen Betreuungsvertrag können wichtige Bedingungen festgelegt werden: Dauer, Leistungsumfang, Futter und Fütterungszeiten, Medikamente, Tierarztbesuche und Spaziergänge.
  • Hervorzuheben sind Häuser mit ausschließlich geimpften Tiergästen, da sonst ein Gesundheitsrisiko besteht. Die Frage nach dem Impfstatus Ihres Tieres ist demnach positiv zu werten

Privater Hundesitter

Wer diese Variante wählt, sollte genau hinschauen, denn in Deutschland kann jeder seine Dienste als Hundesitter oder Tierbetreuer anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Profi mit Berufsabschluss oder um einen unerfahrenen Laien handelt.

Checkliste Hundesitter

Tiersitter

  • Sie sollten einen Bewerber stets nach entsprechenden Qualifikationen fragen. Professionelle Hundesitter sind Betreibern von Hundepensionen und Hundehotels gleichgestellt. Sie besitzen den Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes. Bei privaten Anbietern zählen Erfahrungen durch eigenen Hundebesitz oder Fachwissen, welches mittels Referenzen (Qualifikationen, Zertifikate, Seminare) belegt werden kann.
  • Vor einer längeren Inobhutnahme sollten sich nicht nur der Halter, sondern auch der vierbeinige Racker näher kennenlernen. Ist die Chemie stimmig? Kann ein sicherer Umgang mit dem Hund gewährleistet werden? Ihr Liebling kann durch mehrere kurzzeitige Rendezvous seinen neuen Rudelführer systematisch besser beschnuppern.
  • Das Ziel ist erreicht, wenn der Racker Spaziergänge mit der neuen Chefin oder dem neuen Boss auch ohne Sie meistert.
  • Der Inhalt eines Betreuungsvertrages sollte wichtige Rahmenbedingungen enthalten: Zeitraum der Betreuung, Fütterung mit Futterart, besondere Verhaltensweisen des Hundes, Lieblingsspielzeug, Dauer der Spaziergänge, Medikamentengabe oder erreichbare Ansprechpartner bei auftretenden Problemen.
  • Beachten Sie, dass der Hundhalter für Schäden haftet, die der Vierbeiner anrichtet. Eine normale Tierhalter-Haftpflichtversicherung deckt diese ab.

Wichtiger Hinweis!

Egal ob die Hundebetreuung im Hotel, in der Tierpension oder in einer Hundetagesstätte erfolgt: Schützen Sie Ihren Liebling ebenfalls mit einem geeigneten Mittel gegen Zecken. Dies ist besonders wichtig, zumal aus Zeitgründen sicherlich nicht jeder Hund nach Spaziergängen auf Zeckenbefall kontrolliert werden kann.

 

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